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Gehwege fegen und Äste zurückschneiden

Stadt erinnert an Reinigungs- und Rückschnittpflicht

12.02.2024
[(c): Sabine Dexheimer/Stadt Langen]
Damit Hecken nicht in den Gehweg hineinragen und zum Hindernis etwa für Kinderwagen oder Rollatoren werden, müssen sie bis zum 29. Februar zurückgeschnitten werden. Foto: Dexheimer/Stadt Langen

Im Rathaus gehen immer wieder Beschwerden über nicht ausreichend gesäuberte Gehwege ein. Doch nicht die Stadt ist hier in der Pflicht, sondern die Eigentümer der Grundstücke sind es. Denn sie sind laut Straßenreinigungssatzung für den ordentlichen Zustand verantwortlich, müssen mindestens einmal wöchentlich und darüber hinaus „nach Bedarf“ Abfälle, Unkraut, Laub und Kehricht entfernen oder jemanden damit beauftragen. Deshalb sollten die Grundstückseigentümer auch klären, wer die Reinigung der Bürgersteige übernimmt. Schließlich wird ein attraktives und sauberes Stadtbild von allen Bewohnern und Geschäftsinhabern gewünscht und trägt zu einem positiven Erscheinungsbild Langens bei.

Weitere Gründe von Beschwerden sind oftmals zugewachsene Verkehrsschilder, Straßen oder Gehwege. „Ein grünes Stadtbild ist schön, aber wenn Äste die angrenzenden Wege zur Hindernisstrecke für Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle werden lassen, ist dringend ein Rückschnitt erforderlich“, appelliert Bürgermeister Jan Werner und bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, störende Äste, die auf öffentliche Wege und Bürgersteige ragen, zu entfernen.

Damit Flora und Fauna dabei möglichst wenig Schaden davontragen, empfiehlt das städtische Umweltreferat, die Arbeiten vor dem 1. März zu erledigen. Denn im Frühjahr und Sommer ist Brutsaison der Vögel und vom 1. März bis 30. September (Brut- und Setzzeit) ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen und Hecken, Sträucher sowie Bäume stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer sehr ausgetrieben haben, kann man sie jedoch vorsichtig zurückschneiden. Kleinere Äste sind zu diesem Zeitpunkt gut kompostierbar. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden. Manche Vogelarten brüten noch bis Ende Juli und unter Hecken können Igel ihre Heimstatt haben. Der Begriff Brutzeit nimmt dabei Bezug auf das Brüten von Vögeln. Die Setzzeit bezeichnet in der Jägersprache die Zeit, in der Tiere Junge bekommen.

Die beste Möglichkeit, die bei der Rückschnitt-Aktion anfallenden Pflanzenreste zu entsorgen, bleibt natürlich die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück. Zudem haben Gartenbesitzer die Möglichkeit, diese auf dem Wertstoffhof an der Darmstädter Straße 70 abzugeben oder sie kostenpflichtig am Grundstück abholen zu lassen. Dazu ist eine Grünschnittmarke für zehn Euro und eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Grünschnittmarke samt Anmelde-Postkarte kann an der StadtInfo im Rathaus-Foyer (Südliche Ringstraße 80) oder auf dem Wertstoffhof gekauft werden. Kleinstmengen können auch über die Biotonne entsorgt werden.

Bei allen Fragen zum Grünschnitt, zur mobilen Abholung sowie zur Müllabfuhr generell sind die städtische Abfallberatung oder die Kommunalen Betriebe Langen (KBL) unter den Telefonnummern 06103 203-391 und 06103 595-471 gerne behilflich. Der Wertstoffhof Langen ist dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf der Seite der KBL unter der Adresse www.kbl-langen.de (Stichworte „Leistungen – Müllabfuhr – Abfallarten“) oder im Abfallkalender auf der Seite der Stadt Langen.

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