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Katzenleid verringern

Verordnung gegen unkontrollierte Vermehrung freilaufender Tiere

12.06.2023

Nicht nur mit Blick auf die Abermillionen Katzenfotos in sozialen Internet-Netzwerken (den sogenannten Cat Content) ist klar: Die Katze hat den Hund als besten Freund des Menschen längst abgelöst und ist bei weitem das beliebteste Haustier in Deutschland. Sie sind flauschig, anhänglich, verschmust oder auch mal stolze Einzelgänger. Allerdings: Rund zwei Millionen Katzen leben bundesweit auf der Straße – verwildert, scheu und krank. Ursache dafür ist die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen. Mit einer Katzenschutzverordnung möchte der Magistrat nun das Verantwortungsbewusstsein der Halterinnen und Halter stärken. Ziel ist es, durch Registrierung und Kastration der Katzen eine unkontrollierte Vermehrung der Katzen zu verhindern. Die Entscheidung über die Einführung dieser Katzenschutzverordnung, die eine der ersten im Kreis Offenbach wäre, obliegt der Stadtverordnetenversammlung.

Im Mittelpunkt der Satzung steht eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Katzenhalter, die ihrem Tier Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Zusätzlich kann eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung erfolgen. Die gilt für weibliche und männliche Katzen ab einem Alter von fünf Monaten. Als Katzenhalter gilt dabei auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Auf Verlangen ist dem städtischen Referat Ordnung und Verkehr ein Nachweis über Kastration und Registrierung vorzulegen.

„Registrierung und Kastration der Katzen bringen viele Vorteile und dienen dem Wohl der Tiere“, sind sich Bürgermeister Jan Werner und Erster Stadtrat Stefan Löbig einig. Katzen können im Falle eines Auffindens durch Tierheime oder Tierschutzvereine schneller ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet werden, was die Verweildauer in den Einrichtungen verkürzt und Ressourcen schont. Das Leid, das durch unkontrollierte Vermehrung und das oft praktizierte Aussetzen von unerwünschtem Katzennachwuchs entsteht, wird vermindert.

„Die Einschränkung der unkontrollierten Vermehrung freilaufender Katzen hat zudem positive Wirkungen für die wildlebende Fauna, insbesondere für Vögel. Zudem vermindert sie die Ausbreitung von katzenspezifischen Erkrankungen“, erläutert Stefan Löbig.

Die Verordnung regelt auch, dass die Stadt für nicht registrierte, fortpflanzungsfähige Katzen, deren Halter nicht binnen 24 Stunden identifiziert werden kann, die Kastration anordnen kann. Sollte der Halter später ermittelt werden können, hat dieser die Kosten zu tragen.

Bei der Erstellung des Entwurfs der Katzenschutzverordnung hat sich der Magistrat eng mit dem Tierschutzverein Langen-Egelsbach abgestimmt. Dieser unterstützt das Vorgehen der Stadt und erhält im Gegenzug einen jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro für seine Arbeit mit wildlebenden Katzen.

„Die Verordnung soll mit ihrem Appellcharakter dafür sorgen, dass sich die Halterinnen und Halter freilaufender Katzen um die Registrierung und Kastration der Tiere kümmern“, betont Jan Werner. „Es greift zudem eine Art soziale Kontrolle, in dem sich die Halter zu diesem Thema austauschen und sich gegenseitig ansprechen. Der Tierschutzverein Langen-Egelsbach und das Tierheim Dreieich können dies durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für dieses Thema weiter unterstützen. Wir haben die Hoffnung, dass dies dazu beiträgt, das Leid der wild lebenden Katzen deutlich zu verringern.“

Über die Einführung einer Katzenschutzverordnung beraten der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch, 28. Juni, sowie der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 6. Juli. Die Entscheidung soll dann in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 20. Juli, fallen.

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