Geordnete bauliche Entwicklung gewährleisten

Magistrat empfiehlt Bebauungsplan nördlich des Lutherplatzes

Städtebauliche Missstände vermeiden, öffentliche Belange des Gemeinbedarfs sowie den Klimaschutz berücksichtigen – das sind Gründe dafür, dass der Magistrat die Aufstellung eines Bebauungsplans „Quartier nördlich des Lutherplatzes und der Wallstraße“ vorschlägt. Da die Grundstücke entlang der das Areal eingrenzenden Straßen bereits weitestgehend bebaut sind, soll damit die zukünftige Entwicklung gesteuert werden. Fassen muss den Aufstellungsbeschluss die Stadtverordnetenversammlung.

Gut 8.100 Quadratmeter groß ist das Quartier zwischen Wallstraße, Pestalozzistraße, Gabelsbergerstraße und Lutherstraße, das beplant werden soll. Da dafür bislang kein Bebauungsplan existiert, würde dort Paragraf 34 des Baugesetzbuches greifen. Dieser besagt, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. „Dabei werden aber nur wenige Kriterien, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen berücksichtigt“, erklärt Petra Wagner, Leiterin des städtischen Fachdienstes Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz. „Alles andere, wie die Definition der ,näheren Umgebung‘, muss immer im konkreten Fall beurteilt werden.“

Im Zuge der Bauleitplanung soll daher das gesamte Quartier betrachtet werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung möglicher Erweiterungen zu gewährleisten. Vermieden werden soll unter anderem die Bildung von sogenannten Pfeifenkopfgrundstücken in zweiter Reihe, die – auch laut der Rechtsprechung – zu städtebaulichen Missständen führen. Denn bei dem Gebiet handelt es sich um eines der wenigen zentrumsnahen Areale in Langen, das aufgrund der vorhandenen Grundstückszuschnitte rückwärtige Flächenpotentiale aufweist. Dieser Innenbereich ist in Teilen geprägt von Gartengrundstücken, Nebenanlagen, Parkplätzen und temporär zur Lagerung genutzten Freiflächen.

„Wir verfolgen mit dem Bebauungsplan aber auch noch andere Ziele wie die Berücksichtigung öffentlicher Belange des Gemeinbedarfs“, sagt Bürgermeister Jan Werner. Geprüft werden soll die Eignung des vorhandenen Flächenpotentials für notwendige Erweiterungen, beispielsweise ein Ganztagsbetreuungsangebot im fußläufigen Einzugsbereich der Wallschule. „Für die Schulkinderbetreuung brauchen wir dringend weitere Plätze, das ist für die Entwicklung unserer wachsenden Stadt enorm wichtig. Ab 2026 wird bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt und deshalb müssen wir bereits heute handeln, um nachher nicht in Zeitdruck zu geraten“, betont Jan Werner.

„Nicht minder wichtig ist die Betrachtung aus Sicht des Klimaschutzes“, ergänzt Erster Stadtrat Stefan Löbig. Denn durch eine Innenverdichtung gehen zumeist große zusammenhängende Grünflächen inmitten von Siedlungen verloren. Da diese Grüninseln aber einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Mikroklima leisten, soll der künftige Bebauungsplan einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden bei einer möglichen Innenentwicklung vorschreiben.

Mit der vom Magistrat vorgeschlagenen Aufstellung eines Bebauungsplans „Quartier nördlich des Lutherplatzes und der Wallstraße“, der die Nummer 58 tragen wird, befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. Januar. Endgültig darüber abstimmen wird die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 16. Februar.

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