Wir sind für Sie da
Sie haben Fragen zur aktuellen Situation?
Diese ist zurzeit sehr unübersichtlich und viele Geschäftsleute haben existentielle Sorgen. Wir wollen Ihnen Mut machen und schnell die richtigen Antworten geben.
Melden Sie sich gerne persönlich.
Kontakt

- Südliche Ringstraße 80 , 63225 Langen
- Tel: 06103 203-100
- E-Mail: wirtschaft@langen.de
Der Handelsverband Hessen informiert zur aktuellen Lage
(Bund-Länder-Gipfel am 22.03.2021)
- hier die für den Handel relevanten Auszüge:
- Update 9. April: Der HV Hessen setzt sich für eine schnelle Auszahlung der Überbrückungshilfe III ein und bittet zur Unterstützung um Teilnahme an seiner Umfrage >
- Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert und verschärft.
Click&Meet ist nicht mehr möglich ab Montag, 29. März, nur noch Click&Collect. - Verkaufsstätten der Grundversorgung bleiben offen. Darunter fallen alle von der Schließung ausgenommenen Betriebe nach der Corona-Verordnung (Stand 08. März)
- Update 29. März: Die ab heute geltenden Corona-Regeln kurz und kompakt:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/wichtigste_regeln_april_final.pdf - Update 1. April: Trotz erhöhter Inzidenz wird die Verfügbarkeit wichtiger Güter weiterhin sichergestellt. Darum wurde die generelle Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertags-Fahrverbot in Hessen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Alle UPDATES zur Corona-Verordnung und Finanzhilfen auf der Seite des Handelsverbandes Hessen >
Aktuelles von der Bundesregierung
Informieren Sie sich hier über die neuen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung für Unternehmen und Selbständige - dabei besonders wichtig:
Überbrückungshilfe: Reguläre Auszahlung Corona-Dezemberhilfe startet am 1. Februar 2021
Anträge für die Überbrückungshilfe November bzw. Dezember können bis 30. April 2021 über die bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden: antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen. Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen; sie können den Antrag selbst stellen, ohne prüfende Dritte - sofern sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Dieses kann über das ELSTER-Portal beantragt werden.
Weitere Informationen unter Überbrückungshilfe Unternehmen
Aktuelles von der Landesregierung Hessen
Hier kommen Sie zur aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und Auslegungshinweisen - Anpassung vom 22.03.2021.
Hessen-Mikroliquidität-Programm der WI Bank (update: verlängert bis 30. Juni 2021)
Das Direktdarlehen "Hessen-Mikroliquidität" für hessische Kleinunternehmen und Soloselbständige ist wieder verfügbar und kann bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden. Es ist ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss) zu bereits bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Coronakrise. Weitere Informationen finden Sie hier >
Merkblatt Hessen-Mikroliquidität
Mein Weg zum Darlehen "Hessen-Mikroliquidität"
RKW Hessen - Die Mittelstandsverstärker!
Perspektivenberatung Mittelstand als Corona-Hilfe
Aktuelles Kreis Offenbach
Corona-Informationen für Unternehmen
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.
Hotline für Unternehmen: 030 186151515 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr)
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Förderung und Regelungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Für aufgrund des Coronavirus' in Schwierigkeiten geratene Unternehmen bietet das Land Hessen Unterstützung an.
Bundesagentur für Arbeit
Erstberatung zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber
0800 4 555520 (gebührenfrei)
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Informationen für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen
Land Hessen: Entschädigung bei Tätigkeitsverbot
Erkrankung und Freistellung, Lohnfortzahlung, Krankengeld
Industrie- und Handelskammer, Offenbach
Arbeitsrecht, Kurzarbeit und Grundsicherung
Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen/Gewerbetreibende
Die Corona-Checkliste der Hessischen Industrie- und Handelskammern unterstützt Sie und zeigt Ihnen strukturiert auf, woran Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in diesen Tagen denken sollten. Die Checkliste enthält unter anderem Hinweise zur Sicherung der Liquidität und zur Entschädigung bei Tätigkeitsverbot.
Kreativwirtschaft
Wichtige Infos sowie Land Hessen Kultur
Die Künstlersozialkasse informiert aktuell