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Kleinkläranlagen

Leistungsbeschreibung

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die unteren Wasserbehörden wenden, die beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Entwässerung

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.

www.kbl-langen.de

Adressen
Anschrift
Kommunale Betriebe Langen - Entwässerung
Weserstraße 14
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Entwässerung

Stadt Langen (Hessen) - Entwässerung
Telefon:
+49 6103 595-444
Telefon:
+49 6103 595-443
Fax:
+49 6103 595-224
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Entwässerungsgenehmigung
  • Kanalstörung
  • Kleinkläranlagen
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