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Abfall: Wertstoffe entsorgen

Leistungsbeschreibung

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Umweltberatung

Stadt Langen (Hessen) - Umwelt- und Klimaschutz
Fax:
+49 6103 203-714
Fax:
+49 6103 203-714
Telefon:
+49 6103 203-391
Telefon:
+49 6103 203-392
Raum:
333
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Abfallkalender
  • Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
  • Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
  • Hochwasser / Hochwasserschutz
  • Naturschutz
  • Rückgabe von Altbatterien
  • Straßenreinigung

Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.

www.kbl-langen.de

Adressen
Anschrift
Kommunale Betriebe Langen - Abfallwirtschaft
Darmstädter Straße 70
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
Weserstraße 14
63225Langen
Telefon:
+49 6103 595-452
Fax:
+49 6103 595-480
Telefon:
+49 6103 595-187
Telefon:
+49 6103 595-471
Fax:
+49 6103 595-222
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Rückgabe von Altbatterien
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