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Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

Leistungsbeschreibung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
 
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

Zuständige Stelle

Steueramt der Kommune

Spezialisierung der zentralen Leistung Automatensteuer (Spielapparatesteuer) ( Langen (Hessen) )

Steuersatz (seit 01.01.2019): 20 % der Bruttokasse


Zahlungsweisen:

  • Abbuchung
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
  • Überweisung

Rechtsgrundlage

Spezialisierung der zentralen Leistung Automatensteuer (Spielapparatesteuer) ( Langen (Hessen) )
Spezialisierung der zentralen Leistung Automatensteuer (Spielapparatesteuer) ( Langen (Hessen) )

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Mitarbeitende

Steuern

Telefon:
+49 6103 203-221
Fax:
+49 6103 203-718
Telefon:
+49 6103 203-222
Telefon:
+49 6103 203-223
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abfallgebühren
  • Abwassergebühr
  • Befreiung von der Hundesteuer beantragen
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer Festsetzung
  • Hundesteuer - Hund abmelden
  • Hundesteuer - Hund anmelden
  • Hundesteuer Ermäßigung beantragen
  • Hundesteuer festsetzen
  • Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Langen (Hessen)
  • Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
  • Zweitwohnungsteuer bezahlen
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