Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Mitarbeitende

Steuern

Telefon:
+49 6103 203-221
Fax:
+49 6103 203-718
Telefon:
+49 6103 203-222
Telefon:
+49 6103 203-223
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abfallgebühren
  • Abwassergebühr
  • Befreiung von der Hundesteuer beantragen
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer Festsetzung
  • Hundesteuer - Hund abmelden
  • Hundesteuer - Hund anmelden
  • Hundesteuer Ermäßigung beantragen
  • Hundesteuer festsetzen
  • Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Langen (Hessen)
  • Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
  • Zweitwohnungsteuer bezahlen
Zurück zum Anfang der Seite springen