Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über

  • den Anschluss an das Versorgungsnetz,
  • die Anschlussnutzung,
  • die Belieferung mit Energie,
  • die Messung der Energie.

Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
 

Verfahrensablauf

  • Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
  • Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
  • Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Energieversorger

Welche Gebühren fallen an?

Die Beschwerde ist für Sie kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Stadtwerke Langen GmbH

Adressen
Anschrift
Stadtwerke Langen GmbH
Weserstraße 14
63225Langen
Mitarbeitende

Stadtwerke Langen - Kundenzentrum

Stadtwerke Langen GmbH
Telefon:
+49 6103 595-260
Web:
www.stadtwerke-langen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Energieberatung
  • ÖPNV
  • Straßenbeleuchtung: Störung melden
  • Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
Zurück zum Anfang der Seite springen