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Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
 

An wen muss ich mich wenden?

Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Strassenverkehrsangelegenheiten

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-336
Telefon:
+49 6103 203-338
Raum:
205
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
  • Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
  • Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
  • Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
  • Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
  • Genehmigung für Mietwagen beantragen
  • Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
  • Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
  • Kfz: Ordnungswidrigkeiten
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
  • Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
  • Plakatierungen
  • Schulwegsicherheit
  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Taxigenehmigung beantragen
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Verkehrsüberwachung
  • Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
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