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Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)

Leistungsbeschreibung

Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.


Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

  • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
  • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:

  • Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
  • genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
  • genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.

Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.

Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Hessen Film und Medien GmbH

Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link:

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Strassenverkehrsangelegenheiten

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-336
Telefon:
+49 6103 203-338
Raum:
205
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
  • Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
  • Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
  • Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
  • Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
  • Genehmigung für Mietwagen beantragen
  • Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
  • Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
  • Kfz: Ordnungswidrigkeiten
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
  • Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
  • Plakatierungen
  • Schulwegsicherheit
  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Taxigenehmigung beantragen
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Verkehrsüberwachung
  • Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
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