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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf,
  • die Startweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Strassenverkehrsangelegenheiten

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-336
Telefon:
+49 6103 203-338
Raum:
205
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
  • Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
  • Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
  • Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
  • Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
  • Genehmigung für Mietwagen beantragen
  • Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
  • Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
  • Kfz: Ordnungswidrigkeiten
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
  • Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
  • Plakatierungen
  • Schulwegsicherheit
  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Taxigenehmigung beantragen
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Verkehrsüberwachung
  • Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
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