Onlinedienste

Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten bei Mehrlingsgeburten

Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten

Leistungsbeschreibung

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Hessen übernimmt im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingsgeburten) die Ehrenpatenschaft für Kinder, deren Erziehungsberechtigte zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Das Land Hessen gewährt im Rahmen der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel der Familie auf Grund der Patenschaft Zuwendungen in folgender Höhe:

  • im ersten Lebensjahr 105,00 Euro monatlich,
  • im zweiten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
  • im dritten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
  • zum vierten Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
  • zum fünften Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
  • zum sechsten Geburtstag 155,00 Euro einmalig und
  • zur Einschulung einmalig 155,00 Euro.

Es handelt sich dabei um freiwillige staatliche Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen und weiterreichende Verpflichtungen aus der Ehrenpatenschaft bestehen nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Personensorgeberechtigten werden von den Standesbeamten der Gemeinden über die Möglichkeit der Übernahme der Ehrenpatenschaft und die Fördermöglichkeiten sowie die notwendige Antragstellung informiert. Die örtlich zuständige Behörde leitet den Antrag der Hessischen Staatskanzlei (Bewilligungsbehörde) zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (bei Ortsangabe unter dem Reiter "Formulare")
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen. Bei nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Anträgen werden die Zuwendungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Ein Service des Landes Hessen

Standesamt

Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag geschlossen
Adressen
Anschrift
Postanschrift Standesamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Standesamt

Standesamt
Telefon:
+49 6103 203-371
Telefon:
+49 6103 203-372
Telefon:
+49 6103 203-373
Telefon:
+49 6103 203-374
Fax:
+49 6103 203-722
Raum:
34, 35, 36
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abstammungsurkunde
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
  • Anonyme Geburt
  • Anzeige einer Hausgeburt
  • Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
  • Bestattung
  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
  • Eheschließung Vollzug
  • Eheurkunde beantragen
  • Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
  • Familienbuch
  • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
  • Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
  • Geburt im Ausland beurkunden lassen
  • Geburten, Geburtsanmeldung
  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Geburtsurkunde; Ausstellung
  • Heirat anmelden
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Leichenpass
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
  • Namensänderung
  • Namensrecht
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung
  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Vaterschaftsanerkennung
Zurück zum Anfang der Seite springen