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Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
 Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt des Geburtsortes

Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 12,00 EUR
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar)

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat

Gebühr

kostenfrei
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ( Langen (Hessen) )

Was sollte ich noch wissen?

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

Ein Service des Landes Hessen

Standesamt

Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag geschlossen
Adressen
Anschrift
Postanschrift Standesamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Standesamt

Standesamt
Telefon:
+49 6103 203-371
Telefon:
+49 6103 203-372
Telefon:
+49 6103 203-373
Telefon:
+49 6103 203-374
Fax:
+49 6103 203-722
Raum:
34, 35, 36
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abstammungsurkunde
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
  • Anonyme Geburt
  • Anzeige einer Hausgeburt
  • Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
  • Bestattung
  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
  • Eheschließung Vollzug
  • Eheurkunde beantragen
  • Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
  • Familienbuch
  • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
  • Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
  • Geburt im Ausland beurkunden lassen
  • Geburten, Geburtsanmeldung
  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Geburtsurkunde; Ausstellung
  • Heirat anmelden
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Leichenpass
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
  • Namensänderung
  • Namensrecht
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung
  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Vaterschaftsanerkennung
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