Onlinedienste
Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.
Abstammungsurkunde
Leistungsbeschreibung
Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.
Anträge / Formulare
Abstammungsurkunde ( Langen (Hessen) )
Ein Service des Landes Hessen
Standesamt
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger TerminvereinbarungMontag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag geschlossen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 372
- Telefon:
- 06103 203 373
- Telefon:
- 06103 203 374
- Telefon:
- 06103 203 375
- Fax:
- 06103 203 722
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Standesamt
- Telefon:
- +49 6103 203-373
- Telefon:
- +49 6103 203-374
- Fax:
- +49 6103 203-722
- Telefon:
- +49 6103 203-372
- Telefon:
- +49 6103 203-375
- E-Mail:
- Standesamt@Langen.de
- Raum:
- 34, 35, 36