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Flohmarkt

Leistungsbeschreibung

Der Flohmarkt findet auf dem Platz vor dem Langener Rathaus und bei Bedarf auch auf dem Platz zwischen Finanzamt und Amtsgericht jeweils von 8 Uhr bis 14 Uhr statt.
 
Mit dem Aufbau kann bereits ab 5 Uhr begonnen werden, wobei mit dem Abbau gegen 13 Uhr gestartet werden sollte. Eine Anmeldung für die Teilnahme am Flohmarkt ist nicht erforderlich. Mitgebrachte Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Marktgelände abgestellt werden (ausreichende Parkmöglichkeiten gibt es an der Langener Stadthalle).
 
Die Standgebühr beträgt 4 Euro pro laufenden Meter (die Gebühr wird durch die Marktaufsicht direkt an den Ständen kassiert). In dieser Gebühr ist die Müllentsorgung nicht enthalten, d. h. nicht verkaufte Waren und entstandener Abfall müssen zu Hause entsorgt werden.
 
Es muss darauf geachtet werden, dass die Eingangsbereiche vom Finanzamt, Amtsgericht und vom Rathaus frei gehalten werden.
 
Zugelassen zum Flohmarkt sind nur Privatpersonen, die Krimskrams und Trödel anbieten. Nicht erlaubt sind Gewerbetreibende sowie der Verkauf von Neuwaren, Lebensmitteln und Kosmetikartikeln.
 

Zuständige Stelle

Stadt Langen - Der Magistrat
Referat Ordnung und Verkehr
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen
Telefon: 06103 203-341
E-Mail: ordnung@langen.de

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