Sonnenenergie auch in der Altstadt nutzen

Solaranlagen sollen auch im historischen Stadtkern möglich sein

Nicht nur geschmückt beim Ebbelwoifest ein Schmuckstück: Die Langener Altstadt ist mit Ausnahme weniger einzelner Eingriffe in ihrem maßstäblichen Stadtgefüge erhalten geblieben. Dort sollen nun zwar Solaranlagen auf den Dächern erlaubt werden, allerdings sind dabei besondere Vorgaben zu beachten. Foto: Schaible/Stadt Langen

Die Vergangenheit erhalten, die Zukunft gestalten: In der Langener Altstadt sollen künftig Solaranlagen auf Hausdächern möglich sein. Allerdings sind dabei einige Vorgaben beispielsweise zu Art und Farbe der Photovoltaik-Elemente zu berücksichtigen. So sieht es eine Ergänzung zur Altstadtsatzung vor, die der Magistrat nun vorgelegt hat. Letztlich darüber entscheiden wird die Stadtverordnetenversammlung.

Steigende Energiepreise, Befürchtungen einer Verknappung von Gas und Öl, der Klimawandel und die daraus resultierende Notwendigkeit einer Energiewende: All das führt dazu, dass vermehrt Hauseigentümer die Möglichkeit prüfen, über erneuerbare Energien die Versorgung selbst zu übernehmen oder zumindest zu ergänzen. Im Stadtgebiet Langen ist die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik oder Solarthermie die einzig naheliegende Option.

Grundsätzlich sind Solaranlagen laut Hessischer Bauordnung weitgehend genehmigungsfrei. Im historischen Stadtkern Langens allerdings steht die Altstadtsatzung einer Errichtung entgegen. Doch natürlich erreichen die Stadt auch aus diesem Bereich entsprechende Anfragen. Dem will der Magistrat nun Rechnung tragen.

Direkt verboten sind Solaranlagen in der Altstadt nicht – die Thematik war bei Erstellung der Satzung Anfang der 1980er Jahre noch gänzlich unbekannt und bleibt dementsprechend komplett unberücksichtigt. Allerdings sind dort genaue Vorgaben für die Baugestaltung der Dächer, wie etwa die Farbe der Dachdeckung oder die Höhe etwaiger Aufbauten, festgeschrieben. Und diese stehen einer Installation von Solaranlagen derzeit entgegen. Möglich wären sie allenfalls an Stellen, die öffentlich nicht einsehbar sind. Doch das trifft fast nirgendwo zu, wo eine Installation Sinn macht.

Den entsprechenden Passus einfach zu streichen ist allerdings keine Option für den Magistrat. „Die Erhaltung und Pflege des alten Stadtbildes ist eine besondere Verpflichtung der Stadt und ihrer Bevölkerung“, betont Petra Wagner, Leiterin des städtischen Fachdienstes Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz. „Die historische Altstadt innerhalb der ehemaligen mittelalterlichen Ortsbefestigung mit ihren zahlreichen Fachwerkhäusern aus dem 17. und 18. Jahrhundert sowie Bauwerken späterer Stilepochen ist mit Ausnahme weniger einzelner Eingriffe in ihrem maßstäblichen Stadtgefüge erhalten geblieben. Sie stellt ein zusammenhängendes städtebauliches Denkmal dar, das durch seine architektonische und geschichtliche Vielfalt jene unverwechselbare und lebendige Stadtgestalt ergibt, mit der sich die Bevölkerung identifiziert.“

Für die Verwaltung stellte sich also die Frage, wie sich Maßnahmen zur energetischen Erneuerung und zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einer guten Gestaltung verbinden lassen. Beratend zur Seite stand bei der Erarbeitung der Satzungsergänzung Frank Oppermann, der sich seit vielen Jahrzehnten für die Altstadt einsetzt und als Professor unter anderem für Baugeschichte und Denkmalpflege an der Hochschule Darmstadt anerkannter Fachmann auf diesem Gebiet ist.

Ziel ist es, grundsätzlich allen Eigentümern im Bereich der Altstadtsatzung die Errichtung von Photovoltaikanlagen oder Solarkollektoren zu ermöglichen. Jedoch sind nicht alle der aktuell zur Verfügung stehenden Techniken und Materialien optisch mit dem Erscheinungsbild historischer Städte vereinbar. Aus diesem Grund will der Magistrat Vorgaben für das Anbringen von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen machen, damit die historische Dach- und Stadtgestalt möglichst wenig beeinträchtigt wird. So ist stets ein Standort zu wählen, der die geringste Beeinträchtigung für das Gebäude, den Straßenzug und die Stadtgestalt darstellt. Erlaubt sind nur Anlagen für den Eigengebrauch, die keinen kommerziellen Ertrag erwirtschaften.

Bevorzugt sollen sogenannte Indachanlagen realisieren werden. Kommen aufgesetzte Anlagen zum Einsatz, sind diese möglichst dicht an der Dachfläche zu führen. Der Farbton der Solar-Paneele muss dem der angrenzenden Dachdeckung entsprechen. Zudem sind nur Module mit matter, nicht reflektierender Oberfläche zulässig. Und schließlich sind die Solaranlagen als zusammenhängende, klar definierte rechteckige Flächen auszubilden. Abtreppungen und gezackte Ränder sind nicht zulässig.

„Es war keine ganz einfache Aufgabe, aber ich finde, dass wir einen sehr guten Kompromiss gefunden haben“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Wir passen die Satzung an die Realität an, ohne den Blick auf den Erhalt unserer Vergangenheit zu verlieren. Unsere Altstadt ist ein Schmuckstück und wird es auch bleiben. Gleichzeitig ist es mir ein persönliches Anliegen, die Stadt konsequent nachhaltig zu gestalten.“

Über die Ergänzung zur Altstadtsatzung berät der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch, 29. Juni. Beschlossen werden soll sie am Donnerstag, 21. Juli, in der Stadtverordnetenversammlung. Beide Sitzungen finden im Rathaus statt und beginnen um 20 Uhr.

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