Allgemeines zur Bebauungsplanung
Der Bebauungsplan regelt die möglichen Nutzungen von allen Grundstücken, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich und als Angebotsplanung durch jedermann umsetzbar. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums.
Ein Bebauungsplan wird für einen räumlich klar begrenzten Bereich im Stadtgebiet aufgestellt, sobald und soweit es die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich macht. Dabei kann es sich um ein Gebiet handeln, für das ein Bebauungsplan erstmalig aufgestellt wird, oder um ein Gebiet, für das es bereits einen Bebauungsplan gibt. Im letzteren Fall wir der bisher geltende Bebauungsplan geändert oder ergänzt.
Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen beschlossen. Über zeichnerische und textliche Festsetzungen werden Art und Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Der Bebauungsplan kann aber auch regeln, dass beispielsweise eine Grünfläche, ein Spielplatz, eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist. Die rechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplans sind in § 9 des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgeführt. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung, die durch textliche Festsetzungen ergänzt wird. Zu jedem Bebauungsplan gehört außerdem eine Begründung, in dem der Bebauungsplan erläutert wird. In der Regel bildet ein Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung. Die Begründung zum Bebauungsplan stellt damit eine wichtige Informationsquelle dar.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Im Bürger-GIS finden Sie alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Langen. Über Eingabe der Adresse können Sie auch erfahren, ob und welcher Bebauungsplan für die angegebene Adresse gilt.
Alle in Kraft getretenen Bebauungspläne der Stadt Langen finden Sie hier
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne
Derzeit gibt es keine aktuellen Beteiligungen.
Verfahren und Beteiligungsformen
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Stadt. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, wird dann ortsüblich in der Langener Zeitung bekanntgemacht.
Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger im normalen Verfahren in zwei Stufen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13 a BauGB kann auf die erste Stufe verzichtet werden.
1. Stufe - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger können sich in der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig über die Planungsabsichten informieren und beteiligen, bevor sich die Planungen verfestigt haben. Dazu soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Auskunft gegeben werden, vorliegende Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind zu berücksichtigen.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Pläne vom Fachdienst 13 - Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz im Langener Rathaus öffentlich ausgelegt oder es wird zum Beispiel eine Bürgeranhörung durchgeführt. In jedem Fall erfolgt die vorherige Bekanntmachung in der Langener Zeitung und hier auf der Webseite. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in das Planverfahren ein.
2. Stufe - Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der fertig ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf wird in der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher in der Langener Zeitung und unter den Bekanntmachungen auf der Webseite www.langen.de öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und weitere Unterlagen liegen im Rathaus der Stadt Langen, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen, während der in der Bekanntmachung genannten Zeiten aus.
Alle Planunterlagen für die jeweilige Beteiligung werden auch unter „Im Verfahren befindliche Bebauungspläne“ auf dieser Internetseite eingestellt. Stellungnahmen können während der Frist bei der Stadtverwaltung, Fachdienst 13, schriftlich oder per E-Mail eingereicht oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Bitte geben Sie für eine sachgerechte Abwägung bei Ihren Anregungen, Bedenken und Hinweisen, immer Ihren Namen und die vollständige Anschrift an. Die Daten werden nur zu diesem Zweck von der Stadt Langen unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert.
Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung werden – gegebenenfalls unter Beteiligung eines beauftragten Planungsbüros – ausgewertet und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung in einer öffentlicher Sitzung vorgelegt. Dazu werden die öffentlichen und privaten Belange abgewogen und über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der Stellungnahmen entschieden. Personen, die etwas eingesendet haben, erhalten das Ergebnis der Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens schriftlich.
Das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren endet mit dem Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung und mit seiner öffentlichen Bekanntmachung, wodurch der Bebauungsplan in Kraft tritt.