Heiraten im Ausland

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie im Ausland ihre Ehe schließen möchten benötigen Sie eventuell ein Ehefähigkeitszeugnis*

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweils in Frage kommenden Eheschließungsstaates.

Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt. In der Regel sind es die gleichen Unterlagen wie bei einer Eheschließung im Inland.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten vom Tag der Ausstellung ab.

 

*das Ehefähigkeitszeugnis beweist, dass in Ihrem Heimatstaat keine Ehe besteht

  

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