Geschäftsstelle, Postadresse
Die Geschäftsstelle der vhs Langen ist im Kulturhaus Altes Amtsgericht, Darmstädter Straße 27, Zimmer 1, Tel. 06103 910-460, Fax 06103 910-466, E-Mail: vhs@langen.de. Hier können Sie sich über alle Kursangebote der Langener Volkshochschule informieren. Geschäftszeiten sind montags bis freitags, 8 - 12 Uhr, und montags bis donnerstags, 13:30 - 15:30 Uhr.
WICHTIG:
Die Postadresse der vhs lautet:
Magistrat der Stadt Langen
Postfach 1640
63206 Langen
Kurse
Um die Durchführung von Kursen oder Seminaren gewährleisten zu können, ist in der Regel eine Mindestzahl von 10 Personen erforderlich. Eine Beschränkung der Personenzahl im Einzelfall bleibt der vhs Langen vorbehalten.
Änderungen des Unterrichtsortes und der -zeit bleiben der vhs Langen in dringenden Fällen vorbehalten.
Zuzahlung
Liegen zu Beginn einer Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, kann
- durch Zuzahlung zur Gebühr von EUR 0,25 pro Person und UE bei einer fehlenden Anmeldung,
- durch Zuzahlung zur Gebühr von EUR 0,50 pro Person und UE bei zwei fehlenden Anmeldungen die Veranstaltung
stattfinden, wenn alle angemeldeten Personen bei der Anmeldung der Zuzahlung zugestimmt haben.
Anmeldungen
Anmeldungen zu den Kursen und Seminaren können nur schriftlich mit den im Langener Kulturprogramm beigehefteten Anmeldekarten oder im Internet unter www.vhs-langen.de erfolgen. Diese Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldekarten sind an die Postadresse zu senden.
Eine Eingangsbestätigung wird nicht gegeben.
Rechnung
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erhält vor Kursbeginn eine Rechnung, die zu den Kursen und Seminaren mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Diese gilt nur für die vhs-Veranstaltung, die auf der Rechnung vermerkt ist.
Sie ist nicht übertragbar.
Ist ein Kurs bereits ausgebucht, bekommen die Interessentinnen und Interessenten unverzüglich eine schriftliche Mitteilung.
Abmeldungen
Abmeldungen sind nur schriftlich möglich; die Abmeldungen sind an die Geschäftsstelle der vhs Langen zu senden oder dort abzugeben.
Anmeldungen können durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nur bis zwei Wochen vor Kursbeginn gekündigt werden. (Ausnahme bei nachweislicher längerer Krankheit, Wohnortwechsel oder beruflicher Verpflichtung: siehe Abschnitt „Rückzahlung der Teilnahmegebühren“).
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr, die bei jedem Kurs oder Seminar im Programmheft angegeben ist, ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Sie ist auf eines der Konten der Stadtkasse innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Dabei sind der Name der Teilnehmerin oder des Teilnehmers und die Teilnehmernummer anzugeben.
Teilnahmegebühr für Studienfahrten
Die Teilnahmegebühr für Studienfahrten ist zwei Wochen vor Antritt der Reise zu überweisen. Bei einem Rücktritt von der Reise bis zwei Wochen vor Fahrtbeginn wird der volle Teilnahmebetrag erstattet.
Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von einem Drittel der Teilnahmegebühr einbehalten.
Bei einer späteren Abmeldung wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
Ermäßigung der Teilnahmegebühren
SchülerInnen, Studierende, Au-pairs, Auszubildende, RentnerInnen, Pensionäre, Kriegsbeschädigte und Wehr- und Zivildienstleistende entrichten die ermäßigte Teilnahmegebühr für sprach- und berufsbildende Kurse, die bei dem jeweiligen Kurs angegeben ist.
Der Kreis Offenbach übernimmt die Teilnahmegebühren für Volkshochschulkurse von Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die Arbeit suchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen. Diese Übernahme ist auf eine Veranstaltung je Semester begrenzt.
Sonderveranstaltungen, Studienreisen und -fahrten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Nicht übernommen werden außerdem Zusatzkosten für Materialien, Gerätenutzung oder ähnliches. Die Übernahme erfolgt maximal bis zum jeweiligen Gebührensatz der entsprechend gültigen Gebührenordnung der Kreisvolkshochschule.
Es ist jedoch in jedem Falle eine schriftliche Anmeldung notwendig. Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.
Rückzahlung der Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühren werden zurückgezahlt
- in voller Höhe, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss,
- anteilig, wenn mindestens ein Fünftel der vorgesehenen Unterrichtseinheiten ausfällt,
- anteilig, wenn die weitere Teilnahme an einer Veranstaltung aus einem nicht zu vertretenden Grund (längere Krankheit, Wohnortwechsel, berufliche Verpflichtung) nachweislich nicht möglich ist.
Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt.
Konten der Stadtkasse Langen
Sparkasse Langen-Seligenstadt, Kto.Nr. 026000463 (BLZ: 506 521 24)
Volksbank Dreieich, Kto.Nr. 54402 (BLZ: 505 922 00)
Postbank Frankfurt am Main, Kto.Nr. 6264-604 (BLZ: 500 100 60)
Arbeitsförderungsgesetz
Auskünfte über die eventuelle Gewährung von Beihilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erteilt die Bundesagentur für Arbeit, Langen, Südliche Ringstraße 80, Rathaus, 4. Stock.
Unterrichtszeit
Die Kurszeiten werden nach Unterrichtseinheiten gerechnet. Eine Unterrichtseinheit dauert in der Regel 45 Minuten.
Lehrbücher
Die bei den einzelnen Kursen angegebenen Lehrbücher sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen vor Beginn des Kurses selbst zu besorgen. Bitte kaufen Sie die Lehrbücher erst nach Erhalt unserer Rechnung.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch am Ende des Kurses bzw. des Seminars ausgestellt, wenn die TeilnehmerInnen regelmäßig anwesend waren.
Ferien und Feiertage
Sofern nichts anderes vereinbart wird, finden keine Veranstaltungen in den Ferien, an beweglichen Ferientagen bzw. an Feiertagen statt.
Ebbelwoifest: 25. Juni – 28. Juni 2010
Sommerferien: 5. Juli – 14. August 2010
Tag der Deutschen Einheit: 3. Oktober 2010
Herbstferien: 11. Oktober – 22. Oktober 2010
Weihnachtsferien: 20. Dezember 2010 – 7. Januar 2011
Wichtig!
Die vhs Langen ist bei ihren Veranstaltungen Gast in den Vortrags- und Unterrichtsräumen. Wir bitten deshalb die TeilnehmerInnen, in den Räumen nicht zu rauchen und die Einrichtung schonend zu behandeln. Die Räume sind nach dem Unterricht sauber und aufgeräumt zu verlassen. Die Satzungen und Hausordnungen der Einrichtungen, in denen Veranstaltungen der vhs Langen stattfinden, sind für alle TeilnehmerInnen verbindlich. Für Garderobe und andere mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen!
Die nächste Ausgabe
Das nächste Langener Kulturprogramm erscheint am Wochenende 7. Januar 2011.
Semesterbeginn: 7. Februar 2011.