Anträge zum Bildungspaket

Seit dem Jahr 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Auf Antrag gewährt werden können Leistungen für ein- und mehrtägige Ausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung, Lernförderung oder die Teilnahme an Aktivitäten, zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen. Im Kreis Offenbach erfolgt die Antragstellung und Antragsbearbeitung über das kommunale Jobcenter Pro Arbeit in Dietzenbach.

Die verschiedenen Antragsformulare und Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Offenbach:

 

http://www.proarbeit-kreis-of.de

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