Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September beachten
Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 201 gelten seit dem 1. März 2010 strengere Vorschriften des Allgemeinen Artenschutzes für die Beseitigung und den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Ziel des Naturschutzgesetzes ist es, den Vögeln in der Brutzeit zwischen dem 1. März und 30. September weder durch Fällungen noch durch Schnittmaßnahmen unnötig Nist- und Brutstätten zu entziehen.
Auch Naturschutz beginnt zuerst vor der eigenen Haustür. Daher bittet das Umweltreferat auch im privaten Umfeld das Verbot von Fällungen und Auf-den-Stock-Setzen zur Unzeit zu beachten. Das Langener Umweltreferat empfiehlt hier beabsichtigte Maßnahme so zu organisieren werden, dass Fällungen und Schnittmaßnahmen außerhalb der oben genannten Brutzeit durchgeführt werden.
Betroffen sind davon grundsätzlich Sträucher, Hecken und andere Gehölze, wie zum Beispiel älterer Efeu im Stadtgebiet, unabhängig von ihrem Standort, und zum Teil auch Bäume. Vom 1. März bis zum 30. September jeden Jahres sollen Bäume, aber auch Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlicher Bewuchs außerhalb des Waldes nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Art vernichtet werden.
Für den Pflegeschnitt gilt, dass dieser von den Gehölzen im belaubten Zustand besser ertragen wird als in der Winterzeit. Auch hier gilt: Achten Sie auf Heckenbewohner und brütende Vögel. Auch der Verkehrssicherungspflicht, das heißt wenn Bäume umstürzen können, ist natürlich zur Schadenabwehr nachzugehen.
Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Tiere brüten beziehungsweise Junge zur Welt bringen. Der Begriff Brutzeit nimmt dabei Bezug auf das Brüten von Vögeln. Die Setzzeit bezeichnet in der Jägersprache die Zeit, in der Tiere Junge bekommen. Darüber hinaus gilt in der Brut- und Setzzeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde.
In den Frühjahresmonaten von Anfang April bis Mitte Juni ziehen die Wildtiere in Deutschland ihren Nachwuchs heran. In dieser ''Brut- und Setzzeit" brauchen die Tiere besonders viel Schutz. Denn wird das Muttertier gestört oder gar getötet, haben die Jungtiere keine Überlebenschancen mehr. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt deshalb, in der Brut- und Setzzeit bestimmte Regeln beim Aufenthalt in und im Umgang mit der Natur einzuhalten. Als Spaziergänger sollte man es vermeiden, angelegte Wege zu verlassen. Hat man einen Hund dabei, gehört dieser auch außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten an die Leine. Schon das Hetzen kann zum Tod trächtiger Wildtiere führen.