Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat am 05.03.2009 für das Stadtumbaugebiet „Stadtmitte/Geschäftszone Bahnstraße“ ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept beschlossen. In dem Handlungskonzept sind die städtebaulichen Entwicklungsziele formuliert und die Stadtumbaumaßnahmen bestimmt, die innerhalb des Programms Stadtumbau in Hessen gefördert werden sollen. Zudem sind weitere Maßnahmen, die zur Sicherung und Stärkung des Versorgungsbereiches führen sollen, in das integrierte Handlungskonzept einbezogen. Das Handlungskonzept war die Grundlage für die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes als Satzungsgebiet gem. § 171 d BauGB, das durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen am 09.07.2009 beschlossen wurde.
Die wesentliche Aufgabe des Stadtumbaus im Stadtumbaugebiet „Stadtmitte/ Geschäftszone Bahnstraße“ liegt in der Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches, insbesondere im Einzelhandel. Gleichzeitig ist das Stadtumbaugebiet als Stadtmitte von Langen von herausragender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und insbesondere für die Stadtidentität von Langen.
Stadtumbaugebiet „Stadtmitte/ Geschäftszone Bahnstraße“
Integriertes Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet „Stadtmitte/ Geschäftszone Bahnstraße“ (pdf 3,4 MB)
Beteiligungsformen im Stadtumbauprozess
Die Stadt Langen gibt allen Bürgern und allen Akteuren im Stadtumbaugebiet die Möglichkeit, sich am Stadtumbauprozess zu beteiligen.
Um die Bürger aktiv in die Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes einzubinden, werden zum Stadtumbau Workshops und Bürgerabende durchgeführt.
Workshop vom 25.10.2008
Mit den Einzelhändlern und Grundstückseigentümern strebt die Stadt Langen eine lokale Partnerschaft in Form einer Geschäftsstraßeninitiative an. Der Versorgungsbereich Bahnstraße kann nachhaltig gestärkt werden, wenn die Einzelhändler und Grundstückseigentümer mit eigenem Engagement am Stadtumbauprozess beteiligen.
Auftaktveranstaltung vom 10.09.2008
Veranstaltung vom 12.11.2008
Veranstaltung vom 13.01.2009
